- Gesellschaftsbild
- Ge|sẹll|schafts|bild 〈n. 12〉 Bild, das die Angehörigen einer Gesellschaft von dieser hinsichtlich ihres Aufbaus, ihrer Ordnung u. Verhaltensnormen entwickelt haben u. mit dessen Hilfe sie im Vergleich zu anderen Gesellschaften definiert werden kann
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Gesellschaftsbild,die im Sozialisationsprozess entstehenden, besonders durch Schicht- und Berufszugehörigkeit sowie durch den eigenen sozialen Status beeinflussten Vorstellungen eines Individuums oder bestimmter sozialer Gruppen von der jeweiligen Gesellschaft (Struktur, politische Ordnung, Verhältnis von Leitbildern und Realität usw.). Das Gesellschaftsbild beeinflusst im Rahmen des sozialen und politischen Handelns seinerseits wieder die objektiven gesellschaftlichen Verhältnisse. Gegenstand soziologischer Forschung sind v. a. aber seine der historischen Entwicklung unterworfenen Bestimmungsfaktoren (z. B. erzieherische und berufliche Leitbilder, betriebliche und politische Machtstrukturen, Technisierung). Das dabei entwickelte Konzept der sozialen »Deutungsmuster« hat viel zum Verständnis der komplexen Entstehungsgeschichte und Struktur der Gesellschaftsbilder beigetragen. Unter Deutungsmustern werden die dem Individuum (oder sozialen Gruppen) zur Verfügung stehenden Annahmen über gesellschaftliche und kulturelle Zusammenhänge verstanden, die ihm nur teilweise bewusst sind und zur Interpretation seiner Lebenswirklichkeit dienen. Diese Annahmen, oft ein Gefüge von Regeln, bringen Motivationen, Vorstellungen und Handlungen überhaupt erst hervor beziehungsweise lenken sie in eine bestimmte Richtung.R. Lepsius: Zum Wandel der G. in der Gegenwart, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie u. Sozialpsychologie, Jg. 14 (1962);H. Popitz u. a.: Das G. des Arbeiters (51977);P. Bourdieu: Die feinen Unterschiede (a. d. Frz., 81996).* * *
Ge|sẹll|schafts|bild, das: Bild, das jmd. von der ↑Gesellschaft (1) hat.
Universal-Lexikon. 2012.